Beachten Sie bitte auch die Infos zur aktuellen Lage um die E - Zigarette <klick hier>
Aus aktuellem Anlass:
Rechtssicherheit für SuperSmoker® hergestellt! Hartnäckiges Streuen von Falschinformationen, das Verschweigen sich positiv darstellender Fakten und die fadenscheinige Argumentationsweise regulierungswütiger Politiker und Obrigkeiten hatten in den letzten Monaten für große Unsicherheit und Zurückhaltung bei Verbraucher und Handel gesorgt.
Dies hat nun ein Ende.
Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts dem Land Nordrhein-Westfalen (Antragsgegner) durch einstweilige Anordnung die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E Zigaretten untersagt. (Hier zur Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts) ----------------------------------------------------------------- Nachdem am 02.04.2012 bereits das VG Köln festgestellt hat, dass die Marke SuperSmoker® (!) kein Arzneimittel ist und frei verkauft werden darf, ist dies nun der endgültige Schritt dahin, dass regulierungswütigen Behörden die Grenzen klar gesteckt wurden. Hartnäckige Vertreter der Gattung "Gesundheitsgefährdung durch E-ZIgaretten", die das weiterhin - gegen alle inzwischen vorliegenden Gutachten - behaupten wollen, werden Gründe haben, über die man nur spekulieren kann.
01.03.2012
SuperSmoker® ist KEIN Arzneimittel!
Erneut erscheinen diverse Berichte, wonach diesmal die Bundesregierung EZigaretten als Arzneimittel eingestuft hätte. Dies ist nicht korrekt! Auf eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE an die Bundesregierung („Kleine Anfrage“) betreffend „Gesundheitliche und rechtliche Bewertung von E- Zigaretten“ wurde der Fragenkatalog mit insgesamt 49 Fragen von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach nur sehr mäßig und oft ausweichend beantwortet. Bei genauerem Durchlesen der nicht vollständig beantworteten Fragen ist erkennbar, dass sich die Bundesregierung in Widersprüchen verstrickt, die Verantwortung zwischen Bundesländern, Kommunen sowie Hersteller/Händler hin- und herschiebt und leider immer noch nicht erkennt, dass die aktuelle Rechtssituation nicht auf Produkte von SuperSmoker® anwendbar ist. Das belegen z.B. folgende Zitate aus dem Antwortkatalog: „Die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel stellt eine Einzelfallentscheidung dar.[…]“ und „Die als E-Zigaretten bezeichneten Produkte unterscheiden sich sowohl hinsichtlich ihrer Eigenschaften als auch hinsichtlich ihrer Aufmachung voneinander. Derzeit bestehen für die Gesamtheit der elektrischen Zigaretten keine speziellen Rechtsvorschriften.[…]“. Unabhängig davon hat die Bundesregierung mit Beantwortung dieser Anfrage E-Zigaretten nicht als Arzneimittel eingestuft, sondern Frau Ulrike Flach hat lediglich eine Ansicht geäußert: „Nach Auffassung der Bundesregierung unterfallen die für den Betrieb der E-Zigarette bestimmten Nikotin-Tanks oder -liquids […] dem Arzneimittelgesetz.“
Wir fordern die Bundesregierung erneut auf, endlich den dringenden Handlungsbedarf zu erkennen!
Wir beziehen hier Stellung zu den schwammigen und unwahren Behauptungen, die durch "Experten", wie z.B. von Fr. Dr. Pöttschke-Langer, DKFZ, hartnäckig in die Welt gesetzt werden.
Behauptung: Elektronische Zigaretten sind schädlich SuperSmoker® ist nicht "gesund"! SuperSmoker® ist aber weitaus weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten! Herkömmliche Zigaretten enthalten zigtausende gesundheitsschädliche Stoffe, von denen viele extrem krebserregend sind und nachhaltige und irreparable Auswirkungen auf den Körper haben können. Nikotinhaltige Filterkartuschen enthalten einen Giftstoff - das Nikotin. Nikotin ist ein Nervengift und wirkt sich langfristig negativ auf das Herz-Kreislauf-System aus. Allerdings ist Nikotin auf einer Skala der schädlichen Stoffe einer herkömmlichen Zigarette weit hinten und bei weitem nicht als so gefährlich einzustufen, wie z. B. Teer, Kohlenmonoxid oder Blausäure und viele weitere Stoffe, die in herkömmlichen Zigaretten, aber nicht in E-Zigaretten von SuperSmoker® vorkommen. Wenn man sich für eine nikotinfreie Sorte SuperSmoker® Filterkartuschen entscheidet und man es rechtlich genau nimmt, so nimmt man nach aktueller Einstufung der internationalen und nationalen Behörden bei unseren Produkten keinen einzigen „Schadstoff“ zu sich. Soll heißen, dass bis auf das Nikotin kein einziger der von uns verwendeten Stoffe irgendwo als „Schadstoff“ deklariert ist. Alle Stoffe sind offiziell für den Konsum freigegeben und als unbedenklich zu konsumieren eingestuft.
Behauptung: Propylenklykol ist ungesund Propylenglycol, das als Trägerstoff zur Dampfentwicklung in elektronischen Zigaretten von SuperSmoker® eingesetzt wird, ist ein Stoff, der grundsätzlich seit Jahrzehnten in vielen weiteren Bereichen wie der Nahrungsmittelindustrie, der Pharmaindustrie oder in der Kosmetikbranche zum Einsatz kommt. Auch in herkömmlichen Tabakzigaretten ist Propylenglycol enthalten. So kommt jeder Mensch laufend in anderen Bereichen mit Propylenglycol in Berührung. Auch zur E-Zigarette vergleichbare Anwendungen sind bekannt. So wird Propylenglycol in vielen Asthmasprays eingesetzt, die an Personen mit chronischer, entzündlicher Erkrankung der Atemwege verabreicht werden. Aussagen wie "Propylenglycol ist gefährlich, weil es in Frostschutzmitteln eingesetzt wird" (Zitat: "Wer würde schon freiwillig Frostschutzmittel inhalieren?", Fr. Dr. Pöttschke-Langer, DKFZ, Wirtschaftswoche, 6.1.2012, Link) sind ebenso unsinnig wie irreführend und gezielt gesetzt,, um mittels Suggestion Abneigung zu erzeugen. Es ist zwar richtig, dass Propylenglycol auch in solchen Bereichen eingesetzt wird, ABER ... Liebe Frau Dr. Pöttschke-Langer: Ein Stoff ist nicht deshalb gifitig, nur weil er die Eigenschaft hat, den Gefriepunkt von Wasser zu senken. Wie kleingeistig ist das denn? Außerdem wird Propylenglycol hier in völlig anderer Form bzw. Qualität verwendet. Wenn so eine Aussage für ein Verbot sprechen soll, fordern wir das sofortige Verbot von Kochsalz, da Salz auch gegen Glatteis im Straßenverkehr eingesetzt wird! Das von SuperSmoker® verwendete Propylenglycol ist hochwertigste pharmazeutische Qualität. Dies betrifft darüber hinaus auch alle anderen verwendeten Stoffe wie das Nikotin, das Glycerin sowie die natürlichen und naturidentischen Aromen, die bei SuperSmoker® zum Einsatz kommen. Alle Stoffe entsprechen dem deutschen Lebensmittelrecht, der Aroma- sowie Zusatzstoffeverordnung sowie der Tabakverordnung. Dies gilt darüberhinaus auch für internationales Recht, Vorgaben und Verordnungen (FDA, WHO uvm.).
Behauptung: In E-Zigaretten sind krebserregende Stoffe enthalten Tatsächlich kursieren verschiedene Untersuchungen, die in einigen E-Zigaretten-Liquids - nicht in unseren(!) - krebserregende Stoffe festgestellt haben. Hierbei handelt es sich u. a. um sogenannte Nitrosamine, die auch in herkömmlichem Tabak vorkommen und tatsächlich zu den gesundheitsschädlichsten Stoffen einer herkömmlichen Zigarette gehören. Alle Produkte von SuperSmoker®enthalten weder Nitrosamine noch Schwermetalle oder andere gesundheitsschädliche oder gar kanzerogene Stoffe. Da unsere Partner und Unternehmen, die wir für Untersuchungen dazu beauftragt haben, nach Veröffentlichungen von etwaigen Untersuchungsergebnissen vermehrt direkte Anfragen von Interessenten erhalten haben und dies nicht die Aufgabe dieser Partner bzw. Unternehmen ist, bitte wir Sie um Verständnis, dass etwaige Ergebnisse hier nicht veröffentlicht werden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung
Fakt ist:...dass Konsumenten von SuperSmoker® elektronischen Zigaretten bereits nach kurzer Anwendungszeit die Vorteile wahrnehmen. Sowohl die körperliche Fitness wie auch Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich merklich. Raucherhusten nimmt bereits binnen kurzer Zeit spürbar ab. Zudem gehören auch all die anderen negativen Begleiterscheinungen herkömmlichen Tabakkonsums wie z. B. Geruch, Schmutz, Verfärbungen, Passivrauchen etc. der Vergangenheit an.
Fakt ist: ... dass die elektrische Zigarette tausende von Schadstoffen der Tabakverbrennung nicht enthält. Niemand streitet das ab, nicht mal die
Die Produkte von SuperSmoker® enthalten keine gesundheitsschädlichen Stoffe wie Nitrosamine oder andere kanzerogene Stoffe (bis auf das Nikotin bei Wahl einer nikotinhaltigen Sorte Filterkartuschen). SuperSmoker® Filterkartuschen werden inklusive den darin enthaltenen Flüssigkeiten in Deutschland produziert. Selbstverständlich erfolgt dies unter Berücksichtigung der hier geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen sowie gemäß der Aroma- und Zusatzstoffverordungen und der Tabakverordnung. Die Produkte von SuperSmoker® werden unter höchsten Ansprüchen an Sicherheit, Hygiene sowie einfacher Anwendung von SuperSmoker® weitgehend selbst entwickelt und hergestellt. Das ausgeklügelte System der SuperSmoker® Filterkartuschen verhindert, dass der Konsument in Kontakt zu den Flüssigkeiten kommt. Ein Nachfüllen von Flüssigkeiten ist bei uns nicht erforderlich. Auch während des Rauchvorgangs kann keine Flüssigkeit in den Mund fliessen. SuperSmoker® erfüllt die Forderungen der Gesundheitsbehörden: - Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren (Hinweis auf allen Produkten); - Warnhinweise zu Nikotin auf nikotinhaltigen Produkten, im Internet sowie auf Werbemitteln; - Warnhinweis "Von Kindern fernhalten" auf allen Produkten; - Angaben zu Inhaltsstoffen; - weitere Hinweise zu falscher Benutzung, für Allergiker etc.; SuperSmoker® bietet keine Nachfüll-Fläschchen an und handelt nicht mit Nikotin hochdosierten Flüssigkeiten. Viele Sicherheitsfeatures sprechen für die Qualität und das Verantwortungsbewusstsein von SuperSmoker®. SuperSmoker® wird in vielen Ländern teilweise nach behördlicher Prüfung offiziell vertrieben.
Weitere Fakten zu SuperSmoker®:
Holland weist die Richtung Mit heutigem Urteil wurde von einem Zivilgericht in Den Haag die Klage eines E-Zigarettenanbieters bestätigt. Nach erneutem Bestreben des Gesundheitsministeriums zur Einstufung von E-Zigaretten als Arzneimittel in Holland entschied das Gericht, dass diese auch mit Nikotin aus mehreren Gründen eindeutig nicht unter das Arzneimittelrecht fallen. Dies bestätigt zum wiederholten Mal unsere Auffassung.
Die Stellungnahme des BfR bezüglich E-Zigaretten entbehrt jeder objektiven Grundlage. Es gibt bisher keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen dieser Produkte, die Raucher vor der dokumentierten Schädlichkeit des Zigarettenkonsums bewahren können. Das BfR zitiert trotz massiver Einwände von Experten eine methodisch fragwürdige Studie über die angebliche Atemwegsreizung durch Propylenglycol, ignoriert aber alle positiven Studien ebenso wie Daten, die belegen, dass mehr als 98 % des inhalierten Nikotins in der Lunge verbleiben, sodass eine Gefährdung von Dritten ausgeschlossen werden kann. Die Behauptung Dampfer würden mit "bedenklichen Substanzen experimentieren" ist unhaltbar und weist darauf hin, dass sich das BfR unter Druck verschiedener Lobbies an der unsachlichen, letztendlich der Volksgesundheit abträglichen Hetze gegen diese Produkte beteiligt. (Quelle: http://www.test.de/nutzerprofil/Prof.Mayer/)
10.05.2012 Aus der Abteilung Grotesk:
  In einer Pressemeldung vom 07.05.2012 empfiehlt das Bundesinstitut für
  Risikobewertung (BfR), die Verwendung von eZigaretten in Nichtraucherzonen zu verbieten. Weil nicht bekannt sei,
  was der eZigarettenraucher ausatmet, müsse man die eZigarette der Tabakzigarette gleichstellen:
  Institut für Risikobewertung nimmt Vergiftung von zwei Millionen Menschen in Kauf
  Dazu der Kommentar von Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, Pharmakologie und Toxikologie
  Universität Graz:
  (Zitat: )
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